Reform der Sicherungsverwahrung

„Unsere Gesellschaft muss vor rückfälligen Straftätern geschützt werden. Die vom Bundesverfassungsgericht im Mai dieses Jahres geforderte Reform der Sicherungsverwahrung muss jetzt schnell verhandelt und beschlossen werden“, erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands.
Durch die Sicherungsverwahrung können die Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Straftätern geschützt werden, auch wenn sie ihre Haftzeit schon verbüßt haben. Die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung muss aber zugleich den Maßstäben des Rechtsstaates gerecht werden.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die Festnahme eines 49-Jährigen in der vergangenen Woche in Dortmund, der nach dem Ende einer längeren intensiven Polizeiüberwachung im Januar ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht hatte. Der 49-Jährige war bis September vergangenen Jahres in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Dann musste er aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entlassen werden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai, dass die Sicherungsverwahrung bis 2013 neu zu gestalten ist, weil die geprüften Gesetze gegen das Rückwirkungsverbot als auch gegen das im Jahr 2004 vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstandsgebot, also die unterschiedliche Ausgestaltung von Strafhaft und Sicherungsverwahrung, verstoßen. Das alte Recht bleibt bis dahin anwendbar.

Die Bundesjustizministerin hat gestern Leitlinien zum künftigen Vollzug der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Denn für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Die Leitlinien sollen den Bundesländern dabei helfen, das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung einzuhalten.

„Der Dortmunder Fall zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf hier ist. Vor allem die Kinder müssen vor den Tätern geschützt werden. Keiner der ehemaligen Sicherungsverwahrten darf frei herumlaufen, solange er noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Die Länder müssen jetzt zügig handeln und die Leitlinien umsetzen. Jeder gefährliche Sexual- oder Gewalttäter in Freiheit ist einer zu viel“, betont Maria Böhmer.